Präventionsangebote nach §20 SGB V

 

Demnächst bieten wir Präventionsangebote nach §20 Abs. 1 SGB V für alle Altersklassen an.

Hierbei unterstützen die Ersatzkassen, Innungskrankenkassen und Knappschaften die Angebote zur Gesundheitsförderung in den Bereichen der Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum.

Bei Fragen zu diesem Themenbereich können Sie uns gerne bereits jetzt kontaktieren.